Laufzeit: März 2018 – März 2022

Im Jahr 2017 hat die Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Rhein den Beschluss gefasst, für das Jahr 2021 einen gemeinsamen Hochwasserrisikomanagement-Plan (HWRM-Plan) für das deutsche Einzugsgebiet des Rheins zu erstellen. Die 26 bestehenden HWRM-Pläne aus dem Jahr 2015 werden somit nicht als einzelne HWRM-Pläne fortgeschrieben. Die Inhalte dieser Pläne fließen vielmehr in den gemeinsamen HWRM-Plan ein. Dabei ist insbesondere zu klären, welchen Umfang und Inhalt der gemeinsame HWRM-Plan bekommt (Themen, Vorgehensweisen und Darstellungen) und welche länderspezifischen Inhalte in entsprechende Hintergrunddokumenten der Länder aufgenommen werden. Parallel sind die Vorgaben der LAWA bezüglich Gliederung und Mustertexte einzubeziehen.

Mit der Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung dieser Aufgaben hat die Geschäftsstelle der FGG Rhein das Büro INFRASTRUKTUR & UMWELT Professor Böhm und Partner beauftragt.

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